Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als
Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes
hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkus nach
Gebrauch zurückzugeben. Als Endverbraucher können Sie Altbatterien und
Akkus aus unserem Sortiment auch in unserem Versandlager unentgeltlich
zurückgeben oder an uns zurückschicken. Sie können die alten Akkus und
Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Batterien und Akkus nicht im
Hausmüll entsorgen dürfen. Darauf weist Sie das Bild einer
durchgekreuzten Mülltonne auf den Batterien und Akkus hin.
Denn: Die unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus kann wegen
der in den Batterien enthaltenen Stoffe schädliche Auswirkungen auf die
Umwelt und auf die menschliche Gesundheit haben. Aus diesem Grunde ist
die getrennte Sammlung Verwertung von Altbatterien für Umwelt und
Gesundheit von besonderer Bedeutung.
Batterien und Akkus sind außerdem mit dem chemischen Symbol des
jeweiligen Schadstoffes, den sie enthalten, gekennzeichnet. Dabei sind
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,
mit den chemischen Zeichen der Metalle (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für
Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.